Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Platzierung von Werbung auf den Websites der Entertainment Media GmbH (letzte Aktualisierung 21.04.2010):
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Werbung auf den Websites der Entertainment Media GmbH.
2. Material
Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich-Media-Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei, und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbetreibenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an Entertainment Media GmbH übermittelt werden.
Entertainment Media GmbH hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen, u.a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Werbetreibenden zu retournieren. Dabei ist Entertainment Media GmbH auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Werbetreibenden selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.
Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions, u.a.) ist Entertainment Media GmbH von allen daraus, sowie aus den durch die externe (Ad)Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.
Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist Entertainment Media GmbH unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit.
Der Werbetreibende verpflichtet sich, Entertainment Media GmbH sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Werbetreibenden im Sinne des § 6 Abs. 1 e-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.
3. Übergabe der Daten
Die übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels e-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.
4. Freigabe und Schaltung
Nach übermittlung des Werbematerials durch den Werbetreibenden an Entertainment Media GmbH wird das Werbematerial nach einer Prüfung auf technische und rechtliche Unbedenklichkeit freigegeben und ehest möglich geschalten.
Entertainment Media GmbH gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.
5. Rechtliche Verantwortung
Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung und haftet dafür, dass das Werbematerial nicht gegen rechtliche Vorgaben und die guten Sitten verstößt sowie den technischen Anforderungen genügt und Rechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Entertainment Media GmbH von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos.
Entertainment Media GmbH ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Werbetreibenden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich informiert wird.
Die Sperrung befreit den Werbetreibenden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Werbetreibende hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch Entertainment Media GmbH nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Werbetreibenden ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Werbetreibende hat Entertainment Media GmbH die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen.
Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.
6. Zahlungskonditionen und Preisanpassung
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung inklusive Mehrwertsteuer fällig.
Entertainment Media GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen.
7. Rabatte und Stornierungsfristen
Rabatte werden lediglich entsprechend den offiziellen Preisangaben zu Werbeschaltungen der Entertainment Media GmbH gebeben bzw. entsprechend vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen einem befugten Vertreter der Entertainment Media GmbH. und dem Werbetreibenden gewährt.
Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar. Die Stornierung bis zehn Werktage vor dem Start der Kampagne ist kostenlos, jedoch nicht für Neukunden mit Erstbuchungen. Bei Neukunden und späterer Stornierung fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Buchungsentgeltes der noch ausstehenden, gebuchten Kampagne an.
Der Werbetreibende verzichtet auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht, aus welchen Gründen auch immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung.
8. Gewährleistung und Leistungsstörung
Entertainment Media GmbH leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich Entertainment Media GmbH, die Schaltung ehest möglich nachzuholen.
Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei Entertainment Media GmbH. zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist.
Erst nach zwei erfolglosen Nachholversuchen, zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch Entertainment Media GmbH. stehen dem Werbetreibenden weitergehende Ansprüche zu (Wandlung, Minderung oder im Falle der Nichterfüllung: Rücktritt).
9. Haftung
Entertainment Media GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung.
Entertainment Media GmbH haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, u.a.) sind seitens Entertainment Media GmbH. nicht zu vertreten. Entertainment Media GmbH behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
10. Nutzungsrechte
Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Werbetreibende, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestelltem Material (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, usw.) erworben hat.
Der Werbetreibende wird Entertainment Media GmbH hinsichtlich aller im Zusammenhang damit erhobenen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos halten, sowie im Falle einer direkten Inanspruchnahme der Entertainment Media GmbH dieselbe verteidigen.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Werbetreibende verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen (Passwort, Benutzernahmen, Mediadaten, u.a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwenig sein sollte, verpflichtet sich der Werbetreibende, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Entertainment Media GmbH und dem Werbetreibenden.
Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden, ist Entertainment Media GmbH schad- und klaglos zu halten.
12. Sonstiges und salvatorische Klausel
Sämtliche Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien österreichisches Recht. Erfüllungsort: Wien Gerichtsstand: Handelsgericht Wien
Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.